Mitgliedschaft im Förderverein

Mitglied des Fördervereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den gemeinnützigen Zielen des Vereins bekennt. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung mit Vierteljahresfrist zum Schluss des Geschäftsjahres. (Auszug aus § 6 der Vereinssatzung)

Die Mitglieder fördern durch Anregungen und Vorschläge die Vereinsarbeit. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein in seinen gemeinnützigen Bestrebungen zu unterstützen, zu fördern und zur Erreichung des Vereinszwecks beizutragen. Der Eintritt in den Verein verpflichtet zur Zahlung des festgesetzten Mitgliedsbeitrags. (§ 7 der Vereinssatzung)

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Letzte Änderung: 2.7.07

Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag liegt bei jährlich 20 Euro.
Ehepaare bezahlen 30 Euro.

Der Verein ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auch über die Mitgliedsbeiträge auszustellen.

Spendenkonto Nr. 277 977 002
bei der Volksbank Stuttgart (BLZ 602 901 00)

 

Beitrittserklärung

- online (Hier können Sie ein Formular ausfüllen und an den Vorstand des Vereins abschicken)

- offline (Hier können Sie ein PDF-Dokument downloaden. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an die angegebene Adresse)